Ehrenordnung - Interessengemeinschaft Werner Karneval

Ehrenordnung der IWK

  1. Die Würdigung langjähriger Mitgliedschaft und besonderer Verdienste für den Karneval im allgemeinen und die IWK im besonderen ist dem Vorstand der IWK ein wichtiges Anliegen. Insbesondere soll die Ehrung öffenlich sein und nach außen durch ein Zeichen besonderer Danksagung kenntlich gemacht werden. Aus diesem Grund gibt der Vorstand der IWK sich diese nachfolgende Ehrenordnung.

  2. Die IWK kennt folgende Formen, ihre Mitglieder zu ehren:

    1. Die Mitgliedsnadel in Silber wird an Mitglieder mit 25-jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft verliehen.

    2. Die Mitgliedsnadel in Gold wird an Mitglieder mit 40-jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft verliehen.

    3. Mitgliedern, die 11 Jahre lang dem Vorstand der IWK angehören, wird auf Antrag der Verdienstorden des Bund Ruhr Karneval (BRK) in Silber verliehen.

    4. Mitgliedern, die 25 Jahre lang dem Vorstand der IWK angehören, wird auf Antrag der Verdienstorden des BRK in Gold verliehen.

    5. Mitgliedern, die 11 Jahre lang dem Vorstand der IWK angehören und eine mindestens 30-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft in der IWK vorweisen können, wird auf Antrag der Verdienstorden des Bund Deutscher Karneval (BDK) in Silber verliehen.

    6. Mitgliedern, die 11 Jahre lang dem Vorstand der IWK angehören und eine mindestens 40-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft in der IWK vorweisen können, wird auf Antrag der Verdienstorden des BDK in Gold verliehen.

    7. Mitgliedern, die 11 Jahre lang dem Vorstand der IWK angehören und eine mindestens 50-jährige Mitgliedschaft in der IWK vorweisen können, wird auf Antrag der Verdiestorden des BDK in Gold mit Brillanten verliehen.

    8. Mitgliedern kann für besondere Leistungen für die IWK der Verdienstorden der IWK verliehen werden. Bei mindestens 11-jähriger Vereinszugehörigkeit ist damit im allgemeinen die Ehrenmitgliedschaft des zu Ehrenden verbunden.

      1. Der Verdienstorden der IWK wird nur für herausragende Leistungen für den Karneval in Werne und die IWK an Mitglieder verliehen. Der Verdienstorden der IWK behält die Form, die er seit Anbeginn hat (aus massivem Silber gefertigt)

    9. Personen des öffentlichen Lebens können zu Ehrensenatoren der IWK erklärt werden.

      1. Zu Ehrensenatoren wird die IWK vornehmlich Personen ernennen, die ihre Nähe zum Karneval in Werne und zur IWK zum Ausdruck gebracht haben. Der Ehrensenator soll sich mit der ihm von der IWK verliehenen Ehrensenatoren-Mütze schmücken, so wie sich die IWK stolz auf ihren Ehrensenator zeigt.

  3. Die Mitgliedsnadeln in Silber und Gold werden ohne Antrag an die zu ehrenden Mitglieder verliehen.

  4. Über die Verleihung der Ehrungen gemäß Punkte 2.3 bis 2.9 dieser Ehrenordnung entscheidet der geschäftsführende Vorstand der IWK.

  5. Die Ehrungen erfolgen für die zu ehrende Person kostenfrei.

  6. Die Ehrungen werden durch den Präsidenten oder Vorsitzenden der IWK vorgenommen. Nur im besonderen Verhinderungsfalle kann die Ehrung von diesen an ein anderes Mitglied des engeren Vorstandes der IWK delegiert werden.

  7. Für alle unter Punkt 2 dieser Ehrenordnung aufgeführten Ehrungen wird ein Ordensbuch der IWK angelegt, in dem die Ehrungen mit Namen der Geehrten, Datum der öffentlichen Ehrung, äußere Umstände der Verleihung und Laudator aufgeführt werden. Das Ordensbuch wird vom engeren Vorstand geführt.

  8. Von der IWK verliehene Ehrungen werden niemals zurückgefordert.